Kündigung der Autoversicherung zum Stichtag 30. November

Möchte man seine Autoversicherung kündigen, so muss man den Autoversicherung Stichtag zum 30. November beachten. Grundsätzlich ist eine Autoversicherung mit einmonatiger Kündigungsfrist zum Ablauf des Kalenderjahres zu kündigen. Dies entspricht dem Autoversicherung Stichtag 30. November. Eine Kündigung kann grundsätzlich formfrei erfolgen, zu empfehlen ist jedoch stets eine schriftliche Kündigung per Einschreiben mit Rückschein. Nur so kann später im Zweifelsfall der Versand und damit auch der Erhalt der Kündigung durch den Versicherer nachgewiesen werden.

Ist die Kündigung einer Autoversicherung zum Stichtag des 30. November nicht mehr möglich, so besteht unter Umständen ein Sonderkündigungsrecht. Dieses Sonderkündigungsrecht gilt dann, wenn der Versicherer für das kommende Jahr die Versicherungsprämie erhöht hat. In diesen Fällen muss eine Autoversicherung nicht zum Stichtag gekündigt werden. Die einmonatige Kündigungsfrist entfällt somit, sodass eine Kündigung bis zum Ablauf des Jahres, also bis zum 31. Dezember möglich ist. Ob ein Sonderkündigungsrecht besteht, entnehmen Sie der durch Ihren aktuellen Versicherer im November zugesandten Beitragsrechnung für das kommende Jahr. Grundsätzlich ist jedoch zu empfehlen, die Autoversicherung zum Stichtag zu kündigen, um eventuelle Diskussionen über das Bestehen einer Sonderkündigungsfrist auszuräumen. Ein Vergleich der Pkw-Versicherung lohnt sich daher das gesamte Jahr über, sodass stets direkt gewechselt werden sollte, wenn ein geeigneter Anbieter gefunden wurde.

Vergleichen Sie jetzt und wechseln Sie Ihr Autoversicherung zum günstigesten Anbieter. Beachten Sie vorsorglich bei der Kündigung Autoversicherung den Stichtag und sparen Sie bares Geld.