Autoversicherung Tipps
Rabattretter
Im Falle eines Unfalls erfolgt in der Regel eine Zurückstufung in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse. Rabattretter bedeutet, dass sich unter bestimmten Umständen die Prämie nicht verändert. Jedoch bieten nicht alle Versicherungen diesen Bonus an, außerdem greift er meist erst mindestens bei einer Schadenfreiheitsklasse von 25.
Rückstufung im Schadensfall
Es ist empfehlenswert, sich zu erkundigen, um wie viele Klassen eine Zurückstufung im Schadensfall erfolgt, da das von den Versicherungsgesellschaften unterschiedlich gehandhabt wird.
Schadensfreiheitsrabattübertragung
Es besteht die Möglichkeit, seine schadensfreien Jahre unwiderruflich an eine Person aus dem eigenen Verwandtenkreis zu übertragen. Dieser Schritt muss in schriftlicher Form dokumentiert werden, wozu es ein spezielles Formular gibt.
Selbstbeteiligung
Bei einer Teil-oder Vollkaskoversicherung kann eine niedrige Selbstbeteiligung von Vorteil sein, da weniger Beitragszahlungen anfallen.
Teilkaskoversicherung
Eine Teilkaskoversicherung ist freiwillig und deckt Schäden durch Brand, Explosion, Unwetter, Haarwild, Diebstahl und Glasschäden ab. Erstattet werden die Reparaturkosten. Bei einem Totalschaden wird der Wiederbeschaffungswert für ein vergleichbares Fahrzeug erstattet.
Vollkaskoversicherung
Eine Vollkaskoversicherung ist freiwillig und schließt die Leistungen der Teilkaskoversicherung mit ein. Die Vollkaskoversicherung bietet zusätzlichen Versicherungsschutz bei Unfallschäden und Vandalismus.
Umfang und Gültigkeit des Versicherungsschutzes bei Autoversicherungen
Zusätzlich zur gesetzlich verpflichtenden Haftpflichtversicherung gibt es optionale Zusatzversicherungen: die Teilkaskoversicherung, die Vollkaskoversicherung, den Schutzbrief und die Insassenunfall-Versicherung. Diese Versicherungen sind gültig in Europa und in Ländern, die auf der Grünen Karte zu finden sind. Durch diese ist der Schutz in der Haftpflichtversicherung nach den jeweiligen Bestimmungen der unterschiedlichen Länder gewährleistet.
Zweitwagenregelung für die Zweitwagenversicherung
Die Beiträge lassen sich oftmals durch eine Zweitwagenversicherung senken. Bedingungen hierfür sind meist ein Schadensfreiheitsrabatt für den Erstwagen und ein bestimmtes Alter des Fahrers.
