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Autoversicherung kündigen

Eine sogenannte ordentliche Kündigung einer Autoversicherung ist meist zum Ende eines Versicherungsjahres möglich. Der Stichtag hierfür ist der 31.12. Da die Kündigungsfrist bei 4 Wochen liegt, muss das Kündigungsschreiben spätestens am 30.11. bei der Versicherungsgesellschaft eingehen. Dabei sollten die Versicherungsnummer und das amtliche Kennzeichen angegeben werden. Es ist empfehlenswert, das Kündigungsschreiben per Einschreiben mit Rückschein zu versenden, um einen Beleg für die fristgerechte Kündigung zu haben. Das kann vor allem bei eventuellen späteren Unstimmigkeiten von Nutzen sein. Auch sollte der Fahrzeughalter nicht vergessen, bis zum 01.01. des Folgejahres einen neuen Vertrag mit einer KFZ-Versicherung abzuschließen, um der gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungspflicht nachzukommen.

Falls die Versicherung Beitragserhöhungen trotz unveränderter Leistungen, Änderungen im Vertrag oder in den Typ- und Regionalklassen vornimmt, hat der Versicherte das Recht auf eine Sonderkündigung. Bei einer Regionalklassenänderung kommt es aber darauf an, was der Grund für die Neuerungen ist: falls der Versicherte seinen Wohnort und damit möglicherweise in eine schlechtere Regionalklasse wechselt, rechtfertigt dieser Umstand keine Sonderkündigung. Anders sieht die Sachlage aus, wenn die Versicherung Neueinteilungen der Regionalklassen vornimmt. Dies stellt, wie auch erhöhte Beiträge, einen Grund dar, die Autoversicherung zu kündigen. Auch in diesem Falle ist es empfehlenswert, bei verschiedenen Autoversicherungen Vergleiche durchzuführen, da die Schadensklasseneinteilungen je nach Gesellschaft unterschiedlich ausfallen. Jedoch müssen die neuen Beträge mindestens 5% von den alten abweichen, um eine außerordentliche Kündigung zu erwirken. Die Versicherung gibt die veränderten Konditionen zum Ende eines Versicherungsjahres, oft aber nach dem Stichtag einer ordentlichen Kündigung bekannt. Es besteht natürlich die Möglichkeit, auch nach diesem Datum eine schriftliche Kündigung einzureichen, sofern sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Änderungen erfolgt. Falls die Beitragserhöhung im Januar bekanntgegeben wird, kann eine außerordentliche Kündigung der Autoversicherung auch rückwirkend zum 31.12. erfolgen.

Auch bei einem Fahrzeugwechsel oder einer Neuzulassung, das heißt, wenn ein Neu- oder Gebrauchtwagen auf den Versicherten zugelassen wird, ist es ohne Weiteres möglich, die Autoversicherung zu kündigen. Es ist ratsam, einen Autoversicherungsvergleich durchzuführen, um den individuell optimalen Tarif zu ermitteln. Es muss lediglich eine Bestätigung, die sogenannte Versicherungsdeckungskarte, der gewünschten Versicherungsgesellschaft bei der KFZ-Zulassungsstelle vorgelegt werden. Die Beachtung der Kündigungsfrist der alten Versicherung ist hinfällig. Bei der Abmeldung eines Fahrzeugs endet die Versicherung automatisch, es sind keine weiteren Schritte nötig.

Auch im Schadensfall besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht, von dem sowohl der Fahrzeughalter als auch die Versicherung innerhalb eines Monats nach dem Bearbeitungsende des Schadensfalls Gebrauch machen können. Jedoch ist es für den Versicherten nicht ratsam, fristlos die Autoversicherung zu kündigen, da der gesamte Jahresbeitrag bei gleichzeitigem Erlöschen des Versicherungsschutzes erhoben wird. Deshalb sollte die Kündigung der Autoversicherung regulär zum Jahresende stattfinden. Falls die Gesellschaft den Vertrag kündigt, wird die Prämie anteilig zurückerstattet.