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Autoversicherung Vergleich

Wer ein Auto anmelden will, ist gesetzlich dazu verpflichtet eine Autoversicherung abzuschließen – genauer gesagt eine KFZ Haftpflichtversicherung. Nur wer diese abgeschlossen hat, ist dazu berechtigt ein Auto im Verkehr zu führen. Und auch die Zulassung ist nur mit einem gültigen Versicherungsnachweis möglich. Mit der Haftpflichtversicherung versichert werden der Autoeigentümer, der Halter, der Fahrer und die Beifahrer.

Die Autoversicherung übernimmt im Falle eines Schadens, den der Fahrer oder Halter bei einem Anderem verursacht, die entstandenen Kosten – Personenschäden, Sach- und Vermögensschäden. Aus diesem Grund ist auch der Abschluss einer Kfz-Versicherung gesetzlich vorgeschrieben, weil nur so eine Absicherung der Schadensopfer gewährleistet ist, da gerade Personenschäden schwer im Voraus kalkulierbar sind.

Die KFZ-Haftpflichtversicherung tilgt die Schadenskosten bis zu der im Vertrag festgehaltenen Deckungssumme. Die gesetzlich geforderte Mindestdeckungssumme beträgt bei Personenschäden 7.500.000 Euro, bei Sachschäden 1.000.000 Euro und bei Vermögensschäden 50.000 Euro. Um eine höhere Sicherheit zu gewährleisten, wird zu einer Deckung von bis zu 100.000.000 geraten.

Zusätzlich zur gesetzlichen Autoversicherung ist der Abschluss einer Teilkaskoversicherung oder Vollkaskoversicherung freiwillig. Mit der Teilkaskoversicherung wird das eigene Auto gegen Risiken, wie Beschädigung, Zerstörung oder Diebstahl, geschützt. Die Versicherung bezahlt Schäden, die durch Brand, Explosionen, Wildunfälle, Sturm, Hagel, Blitzeinschläge oder Überschwemmungen zustande gekommen sind. Weiterhin wird auch für Bruchschäden des Glases oder Kabelkurzschlüsse (keine Abnutzung) gehaftet.

Bei der Vollkaskoversicherung werden Unfallschäden am eigenen Auto und Schäden durch Vandalismus bezahlt. Die Abdeckung der Kaskoversicherungen schließen nicht mit ein: Mietwagenkosten, Nutzungsausfallkosten, die Wertminderung des Autos, Anwaltskosten, Schäden an der Bremse, Betriebs- und Bruchschäden oder Abnutzungsschäden.

Die Teilkaskoversicherung wird für Autos empfohlen, die nicht älter als acht Jahre sind; die Vollkaskoversicherung für Neuwagen.

Extra Leistungen, wie Insassenunfallversicherung und Autoschutzbrief, können die Autoversicherung vervollständigen. Die Insassenversicherung versteht sich als Ergänzung zur Haftpflichtversicherung und empfiehlt sich wenn häufig Personen transportiert werden. Die Insassenversicherung deckt Personenschäden über die Deckungssumme der Haftpflichtversicherung hinaus ab. Der Autoschutzbrief hilft bei Pannen und Unfällen, übernimmt Abschlepp- und Unterstellkosten, den Fahrzeugrücktransport, die Bergung und erstattet die Kosten für die Weiter- oder Rückfahrt.

Die Beiträge für die Autoversicherung werden aufgrund verschiedener Faktoren berechnet: Fahrzeugtyp, Regionalklasse, Alter und Beruf des Versicherten, Anzahl und Alter der zusätzlichen Fahrer, jährliche Kilometerlaufleistung und der Unterstellplatz des Autos.
Des Weiteren sollte beim Abschluss einer Autoversicherung immer darauf geachtet werden, dass die Deckungssumme ausreichend hoch gewählt wird, da sonst darüber hinaus gehende Kosten selber vom Versicherungsnehmer zu begleichen sind. Bis zu der im Vertrag festgelegten Summe übernimmt die Autoversicherung die Schadenskosten des Versicherten.

Die Prämien sinken von Jahr zu Jahr wenn der Versicherungsnehmer ein Jahr schadenfrei fährt (Schadenfreiheitsrabatt), er kommt somit in eine höhere Schadenfreiheitsklasse und muss einen geringeren Beitrag bezahlen.
Zum Beispiel beginnt ein Fahranfänger aufgrund eines erhöhten Risikos mit 200%.

Jeder Autobesitzer muss dafür sorgen, dass er die für sich passende Autoversicherung findet; was bei der Menge der möglichen Versicherungen nicht einfach erscheint. Durch den Kfz Versicherungsvergleich sparen Sie sich Nerven, Zeit und im Jahr bis zu 500 Euro. Mit Hilfe eines Autoversicherungsrechners kann man eine günstige Autoversicherung finden.

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